Beschluß vom 30.03.2007
- Die Höhe des Jahresbeitrages für ordentliche Vereinsmitglieder beträgt mindestens 20 €, für Fördermitglieder mindestens 100 €. Der Beitrag ist im Gründungsjahr bis spätestens Jahresende, in den folgenden Jahren bis zum 31. März zu entrichten.
- Mitglieder ohne eigenes Einkommen und Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Auf Basis gegenseitiger Vereinbarungen können korrespondierende Mitglieder anderer Vereine von der Beitragspflicht befreit werden.
- Juristische Personen, d.h. kommerzielle Vereine, Vereine und Unternehmen, zahlen einen Mindestbeitrag von 150 €.
- Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
- Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden gezahlte Beiträge nicht zurückerstattet.